Größte Pleiten · Nr. 27

Bankhaus Herstatt

Zusammenbruch der Kölner Privatbank; wegen der Zeitzonenschieflage bei Devisengeschäften prägte der Fall den Begriff „Herstatt-Risiko“ — Grundlage vieler Regulierungen.

Die riskante Wette der Kölner Dom-Bank

Das 1955 von Iwan David Herstatt gegründete Bankhaus an der Kölner Unter Sachsenhausen galt lange als eine der angesehensten Privatbanken im Rheinland. Unter der Leitung des Chefsyndikus Dany Dattel verstrickte sich das Institut Anfang der 1970er Jahre jedoch in massiven Devisenspekulationen auf den US-Dollar, die das Eigenkapital der Bank bei Weitem überstiegen. Die Aufhebung der festen Wechselkurse führte zu Verlusten von geschätzt 480 Millionen D-Mark, was die finanzielle Substanz des Traditionshauses vollständig aushöhlte.

Der verhängnisvolle 26. Juni 1974

Die Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen entzog dem Institut am Nachmittag des 26. Juni 1974 die Banklizenz und ordnete die Schließung an. Da die New Yorker Devisenmärkte aufgrund der Zeitverschiebung noch geöffnet waren, während die Konten in Deutschland bereits gesperrt wurden, blieben Zahlungen an internationale Vertragspartner aus. Dieser spezifische Zeitverzug im Zahlungsverkehr ging als Herstatt-Risiko in die internationale Bankenterminologie ein.

Abwicklung durch Insolvenzverwalter Leonhard Kohlhaas

Unmittelbar nach dem Zusammenbruch übernahm der Kölner Rechtsanwalt Leonhard Kohlhaas die schwierige Aufgabe der Liquidation. Rund 2.000 private Sparer versammelten sich verzweifelt vor dem Kölner Hauptsitz, um ihre Einlagen zu retten, während etwa 850 Angestellte an den Standorten in Köln und Bonn ihren Arbeitsplatz verloren. Die Insolvenzmasse war aufgrund der komplexen internationalen Verflechtungen über Jahre ein juristischer Brennpunkt.

Institutionelles Vermächtnis und der Basler Ausschuss

Als direkte Konsequenz aus dem Herstatt-Debakel gründeten die G10-Staaten Ende 1974 den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, um globale Standards für die Risikokontrolle zu etablieren. Zudem führte der Fall in Deutschland zur Gründung des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, damit ein vergleichbarer Totalverlust für Kleinanleger künftig vermieden wird. Eine Übernahme des Bankhauses durch Dritte fand nicht statt; die Bank wurde vollständig abgewickelt und zerschlagen.