Skandale · Nr. 03

Cum-Cum & Steueroasen-Leaks

Nicht nur eine deutsche Geschichte, aber deutsche Bankhäuser, Kanzleien und Vermögende tauchten in jedem großen Leak prominent auf. Immer wieder Anlass für gesetzliche Nachschärfungen.

Verschleierungstaktiken der Panama und Paradise Papers

In den Jahren 2016 und 2017 erschütterten die Veröffentlichungen des Internationalen Konsortiums Investigativer Journalisten (ICIJ) die Finanzwelt, indem sie die diskrete Arbeit von Kanzleien wie Mossack Fonseca offenlegten. Deutsche Großbanken wie die Deutsche Bank sowie Tochtergesellschaften der Commerzbank wurden als zentrale Vermittler entlarvt, die tausende Offshore-Firmen für Kunden in Steueroasen wie den Britischen Jungferninseln oder den Cayman Islands verwalteten. Diese Strukturen dienten primär der Steuervermeidung und der Anonymisierung großer Kapitalströme abseits des deutschen Fiskus.

Die milliardenschweren Cum-Cum-Geschäfte deutscher Kreditinstitute

Parallel zu den Leaks gerieten Cum-Cum-Geschäfte ins Visier der Fahnder, bei denen Aktien rund um den Dividendenstichtag kurzzeitig an inländische Institute verliehen wurden, um die Kapitalertragsteuer zu umgehen. Während Cum-Ex auf mehrfacher Erstattung basierte, nutzte Cum-Cum eine Gesetzeslücke zur ungerechtfertigten Steuerbefreiung für ausländische Investoren. Schätzungen gehen davon aus, dass dem deutschen Staat durch diese Praxis zwischen 2001 und 2016 ein Schaden von etwa 28,5 Milliarden Euro entstanden ist.

Die Pandora Papers und das Netzwerk der Kanzlei Trident Trust

Mit den Pandora Papers im Jahr 2021 rückten erneut deutsche Akteure ins Rampenlicht, wobei über 11 Millionen Dokumente die Verflechtungen prominenter Einzelpersonen mit der Kanzlei Trident Trust aufzeigten. In Deutschland führten diese Enthüllungen zu hunderten neuen Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche, da die Daten konkrete Hinweise auf nicht deklarierte Immobilienvermögen und Konten lieferten. Die Finanzbehörden in NRW kauften zudem gezielt Datenankäufe auf Festplatten auf, um die Identitäten hinter den Briefkastenfirmen zu entschlüsseln.

Juristische Aufarbeitung und wegweisende BGH-Urteile

Die juristische Verfolgung markierte einen Wendepunkt, als der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2021 die Cum-Ex-Geschäfte als schwere Steuerhinterziehung einstufte, was die rechtliche Basis für die Verfolgung verwandter Cum-Cum-Modelle stärkte. Prominente Verfahren gegen beteiligte Bankhäuser wie Warburg oder die HSH Nordbank führten zu Rückforderungsansprüchen in dreistelliger Millionenhöhe und personellen Konsequenzen in den Vorstandsetagen. Viele Verfahren dauern aufgrund der Komplexität der grenzüberschreitenden Kapitalgesellschaften bis heute an und führen regelmäßig zu Razzien in Frankfurter Bankentürmen.