Verwandte Steuergestaltung: Aktien werden über den Dividendenstichtag an in Deutschland ansässige Investoren verliehen, um Kapitalertragsteuer zurückzuerhalten. Weit größerer Schaden als Cum-Ex.
Die Mechanik der Dividenden-Arbitrage durch Leihgeschäfte
Im Zentrum des Cum-Cum-Skandals steht die systematische Verschiebung von Aktienpaketen kurz vor dem Dividendenstichtag, um eine Erstattung der Kapitalertragsteuer zu generieren. Ausländische Investoren, die in Deutschland nicht erstattungsberechtigt sind, verliehen ihre Papiere an inländische Institute wie die Commerzbank oder die HypoVereinsbank. Diese machten die einbehaltene Steuer beim Finanzamt geltend und teilten den Profit anschließend mit den ausländischen Partnern.
Die milliardenschweren Akteure im Bankensektor
Zahlreiche renommierte Geldhäuser standen im Fokus der Ermittler, darunter auch die staatseigene KfW über ihre Tochter IKB sowie diverse Landesbanken wie die LBBW. Den Recherchen von Journalisten-Netzwerken wie Correctiv zufolge beteiligten sich auch internationale Branchenriesen wie Santander an diesen Konstrukten. Während Cum-Ex oft als kriminelle Nische galt, war Cum-Cum über Jahrzehnte ein fester Bestandteil des regulären Arbitrage-Geschäfts vieler deutscher Bankhäuser.
Aufdeckung durch die Panama Papers und mediale Recherche
Die Tragweite der Cum-Cum-Geschäfte wurde erst durch die Auswertung der Panama Papers im Jahr 2016 und die darauffolgenden Recherchen des 'CumEx-Files'-Projekts im Jahr 2018 in vollem Umfang sichtbar. Experten wie der Whistleblower Christoph Spengel von der Universität Mannheim belegten, dass der fiskalische Schaden für den deutschen Staat die Summen der Cum-Ex-Geschäfte um ein Vielfaches übersteigt. Schätzungen gehen von einem Gesamtschaden von mindestens 28 Milliarden Euro aus.
Wegweisende Urteile des Bundesfinanzhofs
Lange Zeit rechtfertigten die Banken ihr Vorgehen als zulässige Steueroptimierung, doch der Bundesfinanzhof setzte dem 2015 mit einem Grundsatzurteil enge Grenzen. Das Gericht entschied, dass der wirtschaftliche Eigentümer der Aktie zum Zeitpunkt der Ausschüttung maßgeblich ist, was die bloße kurzfristige Leihe zur Steuererlangung hinfällig machte. In der Folge begannen Finanzämter, bereits ausgezahlte Steuergutschriften in großem Stil zurückzufordern.
Ermittlungsdruck und fiskalische Rückforderungen
Die Staatsanwaltschaft Köln leitete umfangreiche Ermittlungsverfahren ein, die unter anderem zu Durchsuchungen in den Geschäftsräumen der beteiligten Institute führten. Auch wenn Strafverfahren bei Cum-Cum aufgrund der schwierigeren Abgrenzung zur legalen Gestaltung komplexer sind als bei Cum-Ex, mussten Institute wie die Commerzbank bereits dreistellige Millionenbeträge an den Fiskus zurückzahlen. Die politische Aufarbeitung erfolgte parallel dazu in Untersuchungsausschüssen des Bundestages, um gesetzliche Schlupflöcher endgültig zu schließen.