Absprachen zwischen Banken und Investoren zur mehrfachen Erstattung einmal gezahlter Kapitalertragsteuer. Verfahren u. a. gegen Warburg-Bank; höchstrichterlich als Steuerhinterziehung eingestuft.
Das Prinzip der Aktienleihe rund um den Dividendentag
Der Kern des Cum-Ex-Skandals basierte auf Leerverkäufen von Aktien kurz vor der Hauptversammlung, bei denen die Beteiligten das Eigentum an den Papieren verschleierten. Durch die zeitnahe Übertragung zwischen Investoren, Banken und Brokern wurden Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern mehrfach ausgestellt, obwohl die Abgabe nur einmal an das Finanzamt abgeführt worden war. Dieses Karussellgeschäft erlaubte es den Akteuren, sich vom Staat Gelder auszahlen zu lassen, die nie in diesem Umfang eingezahlt wurden.
Hanno Berger und das Netzwerk der Profiteure
Als eine der zentralen Figuren gilt der ehemalige Finanzbeamte und Rechtsanwalt Hanno Berger, der die rechtlichen Grauzonen für diese Modelle gezielt vermarktete. Zu den prominentesten beteiligten Instituten gehörte das Hamburger Traditionshaus M.M.Warburg & CO unter der Führung von Christian Olearius. Auch internationale Großbanken wie Barclays oder die HypoVereinsbank waren in die Abwicklung der komplexen Aktientransaktionen verwickelt, um zweistellige Milliardensummen aus dem deutschen Fiskus zu ziehen.
Aufklärung durch die Staatsanwaltschaft Köln
Die systematische Aufarbeitung des Skandals begann maßgeblich durch die Arbeit der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die über Jahre hinweg Beweise gegen Hunderte Beschuldigte sammelte. Ein entscheidender Wendepunkt war die Durchsuchung von Geschäftsräumen und Privatwohnungen, die das Ausmaß der Absprachen zwischen 2005 und 2012 offenlegte. Die Ermittlungen führten schließlich dazu, dass die vermeintlich legalen Steuergestaltungen als vorsätzliche Straftaten gewertet wurden.
Höchstrichterliche Urteile und finanzielle Folgen
Im Jahr 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung einzustufen sind. Hanno Berger wurde Ende 2022 zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, während das Bankhaus Warburg zur Rückzahlung von über 150 Millionen Euro verpflichtet wurde. Insgesamt beläuft sich der geschätzte Schaden für den deutschen Steuerzahler auf mindestens 10 Milliarden Euro, wobei die Dunkelziffer durch ähnliche Modelle wie Cum-Cum noch weit höher liegen könnte.