Die von Rolf Breuer öffentlich geäußerten Zweifel an der Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe waren nach Rechtsprechung des BGH kausal für deren Zusammenbruch. Die Deutsche Bank zahlte 2014 rund 925 Mio. Euro Vergleichssumme.
Das Bloomberg-Interview und der Fall des Leo Kirch
Am Rande einer Weltwirtschaftskonferenz in New York Anfang 2002 gab der damalige Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, dem Sender Bloomberg ein folgenschweres Interview. Er äußerte öffentlich Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Medienunternehmers Leo Kirch und behauptete, der Finanzsektor sei nicht mehr bereit, diesem weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen. Diese gezielte Herabstufung der Bonität durch seinen eigenen Bankpartner leitete innerhalb weniger Wochen die Insolvenz der Kirch-Gruppe ein.
Rechtliche Odyssee durch die Instanzen
Was als mediale Äußerung begann, entwickelte sich zu einem der langwierigsten Rechtsstreits der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Leo Kirch warf der Frankfurter Großbank vor, seinen Medienkonzern bewusst in den Ruin getrieben zu haben, um an lukrative Mandate bei der Zerschlagung zu gelangen. Der Bundesgerichtshof bestärkte diese Sichtweise im Jahr 2006, indem er eine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach bejahte, da Breuer die vertragliche Treuepflicht gegenüber seinem Kunden verletzt hatte.
Razzia in der Frankfurter Zentrale und Ermittlungsdruck
Der Zivilstreit weitete sich 2011 zu einer strafrechtlichen Belastungsprobe aus, als die Staatsanwaltschaft die Zwillingstürme der Deutschen Bank in Frankfurt durchsuchen ließ. Im Fokus standen Vorwürfe des versuchten Prozessbetrugs gegen hochrangige Ex-Manager wie Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen. Die Ermittler vermuteten, dass interne Unterlagen und Zeugenaussagen koordiniert falsch dargestellt wurden, um die drohenden Milliardenzahlungen abzuwenden.
Milliardenschwerer Vergleich nach zwölf Jahren
Nach dem Tod von Leo Kirch im Jahr 2011 setzte dessen Witwe, Ruth Kirch, die juristische Auseinandersetzung fort. Erst im Jahr 2014 einigten sich die Bank und die Kirch-Erben unter Vermittlung des Oberlandesgerichts München auf einen wegweisenden Vergleich. Die Deutsche Bank zahlte eine Summe von rund 925 Millionen Euro inklusive Zinsen, um die zivilrechtlichen Streitigkeiten endgültig beizulegen und ein Image-Desaster zu beenden.