Skandale · Nr. 42

Deutsche Umwelthilfe / Diesel-Klagen

Rechtsstreitigkeiten um Diesel-Fahrverbote und mögliche Schummelsoftware führten zu Rückrufen und Wertverlusten — Fortsetzung des Diesel-Themas.

Rechtsoffensive der DUH gegen Stickoxid-Grenzwerte

Die Deutsche Umwelthilfe unter Geschäftsführer Jürgen Resch forcierte ab dem Jahr 2018 eine beispiellose Klagewelle gegen zahlreiche deutsche Kommunen. Ziel dieser juristischen Auseinandersetzungen war die Einhaltung der EU-weiten Grenzwerte für Stickstoffdioxid, die in Städten wie Stuttgart, Düsseldorf und Berlin regelmäßig überschritten wurden. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ebneten im Februar 2018 mit einem Grundsatzurteil den Weg für die rechtliche Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten.

Das weitreichende Fahrverbot-Urteil von Leipzig

In der wegweisenden Entscheidung vom 27. Februar 2018 stellten die Leipziger Richter fest, dass Städte Fahrverbote für ältere Diesel-Modelle der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 verhängen dürfen, um die Luftqualität zu verbessern. Dieses Urteil versetzte die Automobilindustrie und Besitzer von Millionen Fahrzeugen in Aufruhr, da ein massiver Wertverlust für betroffene PKW drohte. Die DUH nutzte diesen Sieg, um in über 30 weiteren Städten Klagen einzureichen und Druck auf die Landesregierungen zur Nachrüstung der Hardware auszuüben.

Konfrontation mit dem Kraftfahrt-Bundesamt

Über die Fahrverbote hinaus richtete die DUH ihren Fokus auf unzulässige Abschalteinrichtungen, insbesondere das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen drosselt. In einem langjährigen Rechtsstreit gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor dem Verwaltungsgericht Schleswig errang der Verband bedeutende Erfolge gegen Freigabebescheide für Software-Updates. Im Februar 2023 urteilte das Gericht, dass die Genehmigungen für zahlreiche VW-Modelle mit dem Motor EA189 rechtswidrig waren, da die Abschalteinrichtungen nicht den EU-Vorgaben entsprachen.

EuGH-Urteil und die Dimension der Entschädigungen

Ein Meilenstein für betroffene Verbraucher war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2023, welches die Hürden für Schadenersatzansprüche gegen Hersteller wie Mercedes-Benz oder Volkswagen erheblich senkte. Die Richter entschieden, dass bereits einfache Fahrlässigkeit der Autokonzerne ausreicht, um einen Anspruch auf Wertausgleich zu begründen. Experten schätzen die daraus resultierenden potenziellen Belastungen für die deutsche Automobilwirtschaft auf Beträge im hohen dreistelligen Millionenbereich.