Skandale · Nr. 09

Gerhard Schröder & Rosneft/Nord Stream

Der Ex-Bundeskanzler übernahm nur wenige Wochen nach seiner Amtszeit Aufsichtsposten bei Nord Stream AG und später Rosneft. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine 2022 wurden ihm öffentliches Ansehen und viele Amtsprivilegien entzogen.

Vom Kanzleramt direkt zur Ostsee-Pipeline

Nur wenige Wochen nach dem Ende seiner Kanzlerschaft im Jahr 2005 wechselte Gerhard Schröder an die Spitze des Aufsichtsrats der Nord Stream AG. Zuvor hatte er noch als Regierungschef gemeinsam mit Wladimir Putin die politische Weichenstellung für den Bau der Gaspipeline durch die Ostsee unterzeichnet. Diese personelle Verflechtung zwischen staatlicher Energieplanung und privater Wirtschaftstätigkeit markierte den Beginn einer beispiellosen Nähe zur russischen Energiewirtschaft.

Der Aufstieg zum Aufsichtsratschef von Rosneft

Im Jahr 2017 weitete Schröder sein Engagement aus und übernahm den Vorsitz im Aufsichtsrat des staatlichen russischen Ölkonzerns Rosneft. Trotz massiver internationaler Kritik und bestehender EU-Sanktionen gegen Russland infolge der Krim-Annektierung verteidigte er diesen Posten als rein geschäftliche Tätigkeit. Sein jährliches Gehalt bei Rosneft wurde in Berichten auf etwa 600.000 US-Dollar geschätzt, was die Debatte um die Abhängigkeit deutscher Politiker von russischen Staatsgeldern befeuerte.

Das Festhalten an Ämtern nach dem Angriff 2022

Selbst nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 weigerte sich Schröder zunächst monatelang, seine Mandate bei Rosneft und der geplanten Nord Stream 2 niederzulegen. Erst unter massivem Druck der SPD-Spitze und nach der Ankündigung des Europäischen Parlaments, ihn auf eine Sanktionsliste zu setzen, gab er im Mai 2022 seinen Rückzug aus dem Rosneft-Aufsichtsrat bekannt. Eine Nominierung für den Aufsichtsrat von Gazprom lehnte er in diesem Zuge schließlich ab.

Entzug von Privilegien und parteiinterne Krisen

Der Haushaltsausschuss des Bundestages entzog Gerhard Schröder im Mai 2022 Teile seiner staatlichen Ausstattung, darunter sein Büro und die dazugehörigen Mitarbeiterstellen mit der Begründung, er nehme seine Aufgaben als Ex-Kanzler nicht mehr wahr. Ein folgendes Parteiausschlussverfahren gegen ihn scheiterte zwar vor der Schiedskommission der SPD, hinterließ jedoch einen dauerhaften Bruch mit seiner politischen Heimat. Die juristischen Auseinandersetzungen um die Rückgabe seiner Privilegien beschäftigten das Berliner Verwaltungsgericht bis ins Jahr 2023.