Skandale · Nr. 34

Schlecker-Insolvenz-Verfahren

Nach dem Zusammenbruch der Drogeriekette Schlecker wurde Firmengründer Anton Schlecker wegen Bankrotts verurteilt — seltene Verurteilung eines Konzerneigners.

Das Ende des Ehinger Imperiums

Im Januar 2012 meldete die Anton Schlecker e.K. Insolvenz an, nachdem Banken die weitere Finanzierung der defizitären Drogeriekette verweigerten. Das Aus traf über 23.000 Mitarbeiter in Deutschland und markierte den Einsturz eines Handelsnetzes, das zeitweise über 9.000 Filialen umfasste. Da Anton Schlecker als eingetragener Kaufmann mit seinem Privatvermögen haftete, stand das gesamte Familienvermögen im Zentrum der Abwicklungsdebatte.

Die Vorwürfe gegen Anton Schlecker

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhob Anklage wegen vorsätzlichen Bankrotts, da Schlecker bereits vor der Zahlungsunfähigkeit Millionenbeträge aus dem Unternehmen abgezogen haben soll. Im Fokus standen dabei Vermögensverschiebungen an seine Kinder Lars und Meike Schlecker durch überhöhte Gewinnausschüttungen und Logistik-Aufträge an die konzerneigene LDG. Ziel dieser Transaktionen war es, Kapital vor dem Zugriff der Gläubiger in Sicherheit zu bringen, während die Zahlungsunfähigkeit bereits drohte.

Prozessführung am Landgericht Stuttgart

Ab dem Frühjahr 2017 musste sich der Firmenpatriarch vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart verantworten. Die Ermittler präsentierten Beweise für insgesamt 36 Fälle von Bankrott, bei denen unter anderem wertvolle Immobilien und Barvermögen kurz vor dem Zusammenbruch übertragen wurden. Auch seine Kinder saßen auf der Anklagebank, da sie durch die Logistikfirma LDG hohe Rücklagen gebildet hatten, die rechtlich der Insolvenzmasse zugestanden hätten.

Verurteilung und strafrechtliche Konsequenzen

Das Urteil im November 2017 sah für Anton Schlecker eine zweijährige Freiheitsstrafe vor, die aufgrund seines Alters und des Geständnisses zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine Kinder Lars und Meike erhielten hingegen Haftstrafen ohne Bewährung, die später vom Bundesgerichtshof in weiten Teilen bestätigt wurden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie sich zu Unrecht sieben Millionen Euro aus dem Vermögen der drohenden Insolvenzmasse angeeignet hatten.

Schadenssummen und Gläubigerverluste

Die Gesamtforderungen der Gläubiger im Insolvenzverfahren summierten sich auf über eine Milliarde Euro, wovon nur ein Bruchteil aus der Verwertung der Warenbestände und Immobilien gedeckt werden konnte. Die ehemaligen Angestellten, oft als Schlecker-Frauen bezeichnet, mussten lange auf Entschädigungen aus der Insolvenzmasse warten. Letztlich zahlten die Schlecker-Kinder im Rahmen eines Vergleichs rund zehn Millionen Euro an den Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz zurück.