Lustreisen, Prostituierte, Millionenzahlungen — Betriebsratschef Klaus Volkert nutzte die Beziehungen zu Personalvorstand Peter Hartz für ein weitverzweigtes Vergünstigungssystem. Beide wurden verurteilt; Hartz nach der Agenda 2010 doppelt beschädigt.
Institutionelle Korruption bei Volkswagen
Die VW-Affäre offenbarte ein System aus Gefälligkeiten, das über Jahre hinweg die Grenze zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen verwischte. Personalvorstand Peter Hartz und Betriebsratschef Klaus Volkert etablierten ein Netzwerk, in dem kritische Mitbestimmung durch materielle Privilegien korrumpiert wurde. Ziel war es, den Betriebsratsvorsitzenden bei Laune zu halten, um weitreichende Unternehmensentscheidungen ohne internen Widerstand durchzusetzen.
Lustreisen und Sonderboni auf Firmenkosten
Im Zentrum des Skandals standen Abrechnungen über fiktive Spesen und private Vergnügungen im Wert von rund zwei Millionen Euro. Volkert bezog neben seinem Gehalt geheime Sonderzahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro, die Peter Hartz persönlich genehmigte. Zudem finanzierte der Konzern luxuriöse Reisen für Betriebsräte, bei denen Prostituierte und exzessive Party-Besuche in Brasilien, Indien und Europa auf der Rechnung von Volkswagen standen.
Die Aufdeckung durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig
Der Skandal flog im Jahr 2005 auf, nachdem Unregelmäßigkeiten bei der VW-Tochter Skoda in Tschechien sowie interne Revisionsberichte den Druck erhöhten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig konzentrierten sich schnell auf die Schmiergeldzahlungen und die Verwicklung des ehemaligen Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer. Peter Hartz trat infolge des öffentlichen Drucks im Juli 2005 zurück, was das Ende einer Ära bei Volkswagen markierte.
Juristische Aufarbeitung und Haftstrafen
Im Jahr 2007 wurde Peter Hartz wegen Untreue und Begünstigung des Betriebsrats zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 576.000 Euro verurteilt. Klaus Volkert erhielt im Jahr 2008 eine deutlich härtere Strafe und musste wegen Anstiftung zur Untreue für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte Volkerts Urteil später, womit die juristische Aufarbeitung der Bestechungskultur ihren Abschluss fand.