Bezahlte Bordell- und Auslandsreisen für Betriebsräte; Manager Peter Hartz wurde verurteilt und der Name Hartz mit den späteren Sozialreformen unauslöschlich verknüpft.
Das System Volkert und die Lustreisen auf Firmenkosten
Zwischen 1995 und 2005 etablierte der damalige VW-Personalvorstand Peter Hartz ein System aus Gefälligkeiten, um den mächtigen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert gewogen zu halten. Der Automobilhersteller finanzierte über Tarnkonten und Spesenabrechnungen luxuriöse Auslandsreisen, teure Geschenke und Besuche in Bordellen in Paris, Prag oder Lissabon. Diese Zuwendungen dienten dazu, die Zustimmung der Arbeitnehmervertretung zu einschneidenden Unternehmensentscheidungen sicherzustellen und den internen Betriebsfrieden zu kaufen.
Die zentrale Rolle von Peter Hartz und Klaus Volkert
Im Zentrum des Skandals standen Peter Hartz, der Architekt der modernen Arbeitsmarktpolitik, und Klaus Volkert, der als SPD-Mitglied und IG-Metall-Funktionär über enorme Macht im Konzern verfügte. Volkert erhielt neben seinem regulären Gehalt Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt rund zwei Millionen Euro durch das Personalwesen. Zusätzlich profitierten weitere Akteure wie zum Beispiel der Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, der als Organisator der Vergnügungsreisen und „Eventmanager“ für den Betriebsrat fungierte.
Aufdeckung durch anonyme Hinweise und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
Der Skandal flog im Sommer 2005 auf, nachdem interne Revisionen und anonyme Anzeigen die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf den Plan gerufen hatten. Die Ermittler deckten ein komplexes Geflecht aus Scheinrechnungen und fingierten Beratungsverträgen auf, die über die VW-Tochtergesellschaften abgewickelt wurden. Im Zuge der Durchsuchungen in der Wolfsburger Konzernzentrale trat Peter Hartz im Juli 2005 von seinem Amt zurück, gefolgt vom sofortigen Rückzug Volkerts aus allen Funktionen.
Urteilssprüche und strafrechtliche Konsequenzen in Braunschweig
Das Landgericht Braunschweig verurteilte Peter Hartz im Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung sowie einer Geldbuße von 576.000 Euro. Klaus Volkert wurde im Februar 2008 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, die er nach erfolgloser Revision später antreten musste. Der Skandal hinterließ einen immensen Imageschaden für die Marke Volkswagen und belastete die Glaubwürdigkeit der Mitbestimmung in Deutschland nachhaltig.